Beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) handelt es sich um eine Schweizer Einrichtung, die Menschen ohne Beschäftigung während ihrer Arbeitslosigkeit betreut und auch bei der Stellensuche unterstützt. Wenn Sie dort als arbeitssuchend gemeldet sind, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse zeitnah mitteilen.
Dazu gehört auch, wenn Sie von einem Wohnort zu einem anderen zügeln wollen – sei es innerhalb einer Gemeinde, in einen anderen Kanton oder ins Ausland. Denn ein Umzug kann Auswirkungen haben auf:
- die Zuständigkeit des RAV-Standorts
- die Zahlungsabläufe von Taggeldern
- Einladungen zu Beratungsgesprächen und Bewerbungsaktivitäten
Daher ist es empfehlenswert, dass Sie frühzeitig mit dem RAV kommunizieren und den Umzug melden, am besten noch vor dem effektiven Zügeltermin, um Probleme zu vermeiden.
Wie Sie den Umzug beim RAV melden
Den Wohnortswechsel können Sie in der Regel direkt beim zuständigen RAV oder über das Online-Portal der Arbeitslosenversicherung (ALV) melden. Unter Umständen können Sie auch telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Wichtig ist, dass Sie folgende Informationen bereitstellen:
- Ihre neue Wohnadresse und das geplante Datum des Umzugs
- einen Nachweis über die neue Anschrift, zum Beispiel in Form des Mietvertrages oder der neuen Meldebestätigung der Gemeinde
- eventuell eine neue Bankverbindung
Unser Tipp: Holen Sie sich frühzeitig eine Offerte für Ihren Umzug ein, damit Sie den Ablauf präzise planen und das RAV rechtzeitig informieren können.
Was passiert bei einem Umzug in einen anderen Kanton?
Ein Wechsel in einen anderen Kanton bedeutet in den meisten Fällen auch einen Wechsel des zuständigen RAVs. Denn die Zuständigkeit richtet sich immer nach Ihrem aktuellen Wohnsitz. Wenn Sie beispielweise vom Kanton Aargau in den Kanton Zürich zügeln, ist zukünftig das RAV im Kanton Zürich für Sie zuständig.
Das bedeutet für Sie, dass Ihre Akte an das neue RAV im Kanton Zürich übermittelt wird und sich Ihre persönlichen Ansprechpersonen ändern. Dabei kann es manchmal durchaus zu kurzen Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, vor allem wenn Sie Ihre Unterlagen nicht vollständig eingereicht haben.
Um die Übergangszeit möglichst kurz zu halten und Reibungsverluste zu vermeiden, sollten Sie die alte und die neue RAV-Stelle frühzeitig informieren und einen direkten Kontakt zur neuen RAV-Beratungsperson aufnehmen, sobald Ihnen diese bekannt ist. Achten Sie insbesondere darauf, immer alle benötigten Dokumente wie Bewerbungsnachweise, ALV-Formulare usw. griffbereit zu haben.
Hat der Umzug Einfluss auf Ihre Taggelder?
Grundsätzlich hat das Zügeln keinen Einfluss auf die Auszahlung Ihrer Taggelder, sofern Sie den Umzug ordnungsgemäss gemeldet haben und Sie weiterhin alle Pflichten erfüllen, die Ihnen das RAV auferlegt, also Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, Gesprächstermine wahrnehmen und Bewerbungen verschicken. Versäumen Sie jedoch die rechtzeitige Meldung oder reichen Unterlagen zu spät ein, kann es zu einer Verzögerung oder im Extremfall zu einer Sperre bei der Auszahlung der Taggelder kommen.
Welche Regelungen gelten bei einem Umzug ins Ausland?
Ein Umzug in ein EU/EFTA-Land kann unter gewissen Voraussetzungen möglich sein, etwa mit dem Formular PD U2, welches es erlaubt, Arbeitslosengelder in einem anderen Land für bis zu drei Monate zu beziehen, während Sie dort eine Stelle suchen.
In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:
- dass Sie dies mindestens zwei Wochen vor dem Umzug beantragen müssen
- dass das Zielland ein EU- oder EFTA-Mitglied sein muss (EFTA ist die European Free Trade Association oder Europäische Freihandelsassoziation, der neben der Schweiz derzeit noch Island, Norwegen und Liechtenstein angehören)
- dass Sie sich innert 7 Tagen nach Ankunft beim zuständigen Arbeitsamt im Ausland melden müssen
Wenn Sie sich für einen dauerhaften Umzug ins Ausland entscheiden, führt dies in der Regel dazu, dass der Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld entfällt.
Fazit
Ein Wohnortswechsel während der Arbeitslosigkeit ist also kein Problem, sofern Sie alle Vorgaben des RAV einhalten und transparent kommunizieren. Ob Sie nun innerhalb Ihrer Gemeinde, in einen anderen Kanton oder ins Ausland zügeln wollen: Wenn Sie Ihren frühzeitig Ihren Umzug melden und alle wichtigen Dokumente jederzeit zur Hand haben, vermeiden Sie unnötige Komplikationen und können auch durchgehend Ihre Taggelder beziehen.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns beim UmzugsHaus direkt kontaktieren. Wir beraten Sie gerne ausführlich und stehen Ihnen auch für die Abwicklung Ihres Umzugs zur Verfügung.