Endlich! Das neue Domizil ist gefunden und Ihre zukünftige Bleibe im Kanton Zürich oder Aargau wartet auf Sie. Sorgfältige Umzugsplanung im Vorfeld verhindert Chaos und kostspielige Umzugsschäden. Hier gestolpert, dort eine Stufe übersehen, kurz nicht aufgepasst: Umzugsgut geht plötzlich zu Bruch, Treppenhäuser sind schnell demoliert. Doch wer haftet für entstandene Schäden beim Umzug?
Inhalt:
- Wie können Schäden beim Umzug entstehen?
- Wie packen Sie den Umzug richtig an?
- Warum ist sicheres Verpacken so wichtig?
- Wer haftet, wenn Sie in Eigenregie zügeln?
- Welche Versicherung zahlt welche Schäden beim Umzug?
- Wofür bürgt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Wie sichern Sie Beweise im Schadensfall?
- Für welche Schäden beim Umzug besteht Aussicht auf Haftung?
- Was, wenn die Zügelfirma Schäden nur teilweise anerkennt?
- Wann lohnt sich eine spezielle Umzugsversicherung?
- Wie hält gute Umzugsplanung Schäden in Grenzen?
- Woran erkennen Sie eine gute Zügelfirma?
Wie können Schäden beim Umzug entstehen?
Nicht nur das Umzugsgut selbst, auch der Transportweg kann für diverse Fallstricke sorgen. Neben Unachtsamkeit führen Transportfehler sowie unzureichende oder falsche Verpackungen am häufigsten zu Schäden beim Umzug. Gute Umzugsplanung beugt vor. Nehmen Sie die vorgesehenen Transportwege in den Blick, zücken Sie Zollstock und Massband: Wie reibungslos wird Ihr Umzugsgut Bereiche wie Eingänge und Treppenhaus passieren? Schliesslich sollen auch Stücke grösserer Abmessungen – von der Sofalandschaft bis zum scharfkantigen Kellerregal – den Bestimmungsort erreichen, ohne unterwegs Blessuren und Kratzer zu hinterlassen. Und wo Umzugsfahrzeuge gut parken können, macht es reservierter Parkraum dem Umzugsteam leichter, sich unbesorgt aufs Tragen zu konzentrieren.
Wie packen Sie den Umzug richtig an?
Zügelhelfer brauchen Kraft, Geschick und das Wissen, wie Kartons und Möbelstücke richtig angehoben, getragen und wieder abgesetzt werden. Hilfsmittel wie Sackkarre und Tragegurte stehen ihnen dabei zur Seite. Niemand soll sich übernehmen: Arbeiten Sie Stück für Stück für Stück, und machen Sie besser einen Weg mehr, als mit vollen Armen zu scheitern. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, benötigt dieses so viele Informationen wie möglich zu den Gegebenheiten: Ein professioneller Anbieter wird sich rechtzeitig vor dem Zügeltag ein Bild machen. Begehung vor Ort zeigt, wo Gefahrenpunkte lauern – wie enge Bereiche im Treppenhaus, niedrige Decken oder schmale Eingänge.
Warum ist sicheres Verpacken so wichtig?
Umzugsgut freut sich, wenn Sie es in Watte packen! Bzw. in Luftpolsterfolie & Co. Jeder Umzugskarton sollte wie ein Massanzug zum Inhalt passen: Je weniger Luft Sie ausstopfen und füllen müssen, desto transport- und verrutsch sicherer ist Ihr Hab und Gut in seiner Kiste unterwegs. Und zwar, ohne Umzugskisten zu überladen: Halten Sie sich an die empfohlene Belastbarkeit in Kilogramm. Werden Dinge beschädigt, weil Sie diese unzureichend transportfähig verpackt haben, haften Sie selbst für Schäden beim Umzug.
Kaum zu glauben, was Zügelmänner und -frauen jeden Tag im Kanton Zürich und Aargau erleben Zum Beispiel Möbel voller Inhalt! Entleeren Sie z.B. Kommoden vorher, nehmen Sie die Schubladen aus dem Korpus oder fixieren Sie diese mit Packband. Ähnliches gilt für Schranktüren. Kurz: Was sich nicht bewegt und nicht wackelt, macht sich beim Transport auch nicht selbstständig. Professionelle Zügelfirmen mit Ein- und Auspackservice übernehmen das zuverlässig für Sie und überlassen bei der Transportsicherung nichts dem Zufall.
Wer haftet, wenn Sie in Eigenregie zügeln?
Wird schon schiefgehen: Nicht die ideale Einstellung! Managen Sie den Wohnungswechsel selbst, empfehlen wir Ihnen eine Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für Umzugshelfer wie Freunde und Familie. Verursacht Ihre kleine Schwester Schäden beim Umzug, kann sie zwar nicht haftbar gemacht werden, aber ihrer Haftpflichtversicherung freiwillig den Schaden melden. Dann kommt die Versicherung Ihrer Schwester für diese so genannten Gefälligkeitsschäden auf, die im Rahmen ihrer Gratisleistung entstehen. Allerdings nur zum Teil, da hier ein Gefälligkeitsabzug geltend gemacht wird. Für den Rest müssen Sie selbst aufkommen, genauso wie bei privaten Helfern, die gar nicht haftpflichtversichert sind – oder vor Gericht ziehen.
Anders, wenn Sie Umzugshelfer über Online-Portale engagieren, die zwar keine Fachkräfte, aber Fremde sind: Sichern Sie sich ab, indem Sie mit jedem Helfer einen Vertrag abschliessen, der diesen zur Haftung verpflichtet.
Welche Versicherung zahlt welche Schäden beim Umzug?
Bestimmte Versicherungsarten kommen für bestimmte Schäden beim Umzug auf. Geht der Glastisch beim Zügeln zu Bruch, zahlt die Versicherung, wenn bei Ihnen Glasbrüche in der Hausratversicherung mitversichert sind. Hausratversicherungen zahlen bei Schäden am eigenen Eigentum durch Feuer, Sturm, Wasser oder Einbruch. Zusätzlich lässt sich eine Kaskoversicherung für hochwertigen Hausrat abschliessen, die das kaputte Premium-TV nicht nur zum Zeitwert, sondern zum Neuwert ersetzt. Dabei haften die meisten Hausratversicherungen parallel – für Schäden in der alten und neuen Wohnung bis zu zwei Monate nach dem Umzugstermin.
Schäden dagegen, die unfallartig oder unerwartet geschehen, wie Beschädigungen im Treppenhaus durch den Möbeltransport, trägt die Privathaftpflicht, zuständig für Schäden an Personen oder deren Eigentum. Haftpflichtversicherungen für Motorfahrzeuge dagegen übernehmen darüber hinaus auch Schäden an Gegenständen und fremden Fahrzeugen – wie durch den klassischen Parkrempler beim Umzug. Und ist ein Zügelhelfer der Umzugsfirma schuld, haftet deren Betriebshaftpflicht. Rechtsschutzversicherungen unterstützen im Rechtsstreit, etwa mit dem Vermieter – oder um Schadenersatz-Ansprüche gegenüber einer Zügelfirma durchzusetzen und zahlen Prozesskosten und Rechtsberatung durch einen Anwalt für Vertragsrecht.
Wofür bürgt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Auf den ersten Blick erscheint ein selbstorganisierter Umzug kostengünstiger, aber kann im Schadenfall bei unzureichender Versicherungsdeckung teuer werden. Ein Umzugsunternehmen zu beauftragen schont Gelenke und Nerven. Vorausgesetzt, Sie entscheiden sich für Profis, die ruhig, konzentriert und sauber arbeiten. Geht trotzdem einmal etwas durch Mitarbeitende zu Bruch, kommt die Versicherung der Zügelfirma für Schäden beim Umzug auf. Seriöse Umzugsunternehmen verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, sodass Umzugsgut mit einem bestimmten Wert pro Kubikmeter versichert ist. Für besonders wertvolle Gegenstände – etwa für Musikinstrumente oder Elektrogeräte – sind gesonderte Versicherungen abzuschliessen. Klären Sie bei Vertragsabschluss, welche Summen die Versicherung der Zügelfirma abdeckt und für welche Art Schäden beim Umzug man dort nicht haftet.
Wie sichern Sie Beweise im Schadensfall?
Sie sind an eine unseriöse Umzugsfirma geraten und haben Schäden entdeckt? Keine Sorge – grundsätzlich ist die Zügelfirma für Schäden beim Umzug in der Haftung. Stellen Sie solche fest, setzen Sie eine Mängelrüge auf und ermitteln die Schadenshöhe, Beweise eingeschlossen.
Wie das geht? Wer im Vorfeld eine sorgfältige Inventarliste erstellt, ist für den Schadensfall gut gerüstet – auch, wenn Dinge unterwegs verschwinden, weil sie vergessen oder gestohlen wurden. Lassen Sie Konzertflügel und Perserteppich schätzen, machen Sie aussagekräftige Fotos davon und prüfen Sie Ihr Umzugsgut am besten sofort nach dem Transport auf Beschädigungen. Legt man Ihnen bei Abschluss der Arbeiten Arbeitsrapport oder Quittung vor, können Sie festgestellte Mängel dort aufführen, bevor Sie unterschreiben. Ist die Schadenssumme schon bei Umzugsabschluss bezifferbar, können Sie diese von der Rechnung abziehen; auch dies ist auf der Quittung zu vermerken. Werden Sie sich nicht einig, wird das schriftlich festgehalten. Nun stellen Sie eine ordentliche Mängelrüge einschliesslich Fotos auf – und melden der Zügelfirma die Schäden spätestens zwei bis drei Tage nach dem Umzug – per Einschreiben.
Für welche Schäden beim Umzug besteht Aussicht auf Haftung?
Können Sie der Zügelfirma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen, ist das Unternehmen in der Haftung – etwa, weil unsorgfältig gearbeitet oder Weisungen nicht befolgt wurden. Diese Punkte können auch in den AGB nicht ausgeschlossen werden. Dennoch ernten Beschwerden bei unseriösen Zügelfirmen oft ein Schulterzucken: „Dafür sind wir nicht verantwortlich!“. Denn Umzugsfirmen können mittels Vertrag und AGB Haftungsausschlüsse festschreiben, z. B. für einfache Fahrlässigkeit und versehentliche Beschädigungen. Die Beine des antiken Sekretärs sind abgebrochen, weil sie einfach morsch waren? Auftragnehmer, die beweisen können, dass sie kein Verschulden trifft, können sich von der Haftung befreien.
Ärger, den Sie sich sparen können, indem Sie u. a. Referenzen von Umzugsfirmen vergleichen. Professionelle Zügelfirmen gehen mit solchen Zwischenfällen kundenorientiert um. Sie sind sich mit Ihrem Zügelteam an dieser Stelle unsicher? Dann transportieren Sie im Zweifel materiell oder ideell Wertvolles gleich eigenhändig an den Zielort. Zum Beispiel beim Geschäftsumzug, wo es Sinn machen kann, eigene Mitarbeiter mit Tätigkeiten wie dem Verpacken datenkritischer Akten zu betrauen.
Was, wenn die Zügelfirma Schäden nur teilweise anerkennt?
Nicht alles, was in AGBs steht, hält geltendem Recht stand. Sind die Zügelmänner schuld, dass Möbel Kratzer und Lackschäden zeigen, führen Sie dies selbstverständlich im Arbeitsrapport auf und lassen es sich unterschreiben – Thema erledigt. Oder nicht?
Immer wieder beschäftigen entsprechende Fälle die Gerichte: So erklärte sich ein Umzugsunternehmer bereit, für die Schäden beim Umzug aufzukommen – Selbstbehalt der Versicherung ausgenommen. Inakzeptabel! Bei nicht korrekt ausgeführtem Auftrag schuldet der Auftragnehmer seinem Auftraggeber Schadenersatz, so das Obligationenrecht. Die Zügelfirma muss also den ganzen Schaden ersetzen; Selbstbehalt und Versicherungsleistung sind für das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Umzugsunternehmen irrelevant. Juristisch stellen die Kratzer am Mobiliar eine Vermögenseinbusse dar, so dass die Zügelfirma die Reparatur oder den entstandenen Minderwert zahlen muss. Kommt die Reparatur unverhältnismässig teuer, ist der Minderwert geschuldet. Um dies bei Möbeln abzuschätzen, lohnt es sich, die Lebensdauertabellen der Haftpflichtversicherungen zu studieren oder Kontakt zur Expertenstelle des Schweizerischen Möbelfachverbands aufzunehmen, um ggf. ein Gutachten erstellen zu lassen.
Wann lohnt sich eine spezielle Umzugsversicherung?
Üblicherweise erstreckt sich eine Haftung nicht auf den Neupreis, sondern leistet nur den Zeitwert einer Sache. Etwas, das bei Elektrogeräten ärgerlich sein kann, weil diese schon nach wenigen Monaten an Wert einbüssen. Wer Geld zurückerhalten will, muss die Kaufquittung mit Kaufdatum und Preis vorweisen. Allerdings gibt es auch Umzugspolicen, die die Versicherung des Neuwerts anbieten, während Hausratversicherungen meist nur für den Gebrauchswert haften. Erwägen Sie genau, ob sich der Abschluss einer extra Umzugsversicherung für Schäden beim Umzug lohnt, wenn Sie bereits eine Hausratversicherung haben.
Wie hält gute Umzugsplanung Schäden in Grenzen?
Eine erprobte Checkliste hilft Ihnen dabei, gut organisiert in den Zügeltag zu starten und später nichts zu vergessen. Punkte, die dazugehören, sind z. B.:
– Transportwege und Rangierflächen prüfen
– an Lagerbereiche für Umzugskisten denken
– aussortieren, entrümpeln, Inventarliste Umzugsgut erstellen
– Abdeckungen für empfindlichen Bodenbelag organisieren
– Treppenhäuser auf Vorschäden prüfen
– Umzugsgut prüfen: Ist es komplett und unversehrt?
– Schäden der Zügelfirma melden
Woran erkennen Sie eine gute Zügelfirma?
Ein Umzug – Stress, den Sie sich gern sparen würden? Eine Zügelfirma zu beauftragen bringt Zeitersparnis und ein Plus an Sicherheit vor Schäden beim Umzug. Ob einfacher Möbeltransport oder Rundum-Service einschliesslich fachgerechtem Verpacken und Auspacken des Umzugsguts mit Aufbau im neuen Domizil – diese Franken sind gut investiert!
Zügeln mit einem guten Umzugsunternehmen im Raum Zürich und Aargau transportiert Ihr Hab und Gut nicht irgendwie von A nach B, sondern leistet auch umfängliche Beratung und zeichnet für sorgsame Planung verantwortlich. Praktisch, wenn über den Transport hinaus auch Zwischenlagerung oder kleinere Elektroinstallationen zum Leistungsspektrum zählen – denn jeder Umzug ist anders. Nicht zuletzt, wenn Sie mit Ihrer Firma zügeln, wo Ausfälle durch Umzugsprobleme leicht Umsatzeinbussen im Gepäck haben. Woran Sie kompetentes Umzugsmanagement erkennen? Daran, dass Zügeln Ihre Geschäftsprozesse so wenig wie möglich beeinträchtigt. Eine starke Fahrzeugflotte und moderne Ausrüstung bis zum Möbellift machen das Bild der idealen Zügelfirma komplett!
Sicherer zügeln in Zürich und Aargau?
Nehmen Sie gerne und jederzeit Kontakt zu uns auf. Ihr Team von Umzugshaus unterstützt Sie gern bei Ihrer Umzugsplanung. Wir freuen uns auf Ihre Offertenanfrage, ob Privat – oder Geschäftsumzug.
Ihr Team von UmzugsHaus
… wünscht Ihnen einen konflikt- und stressfreien Umzug.