Kisten packen, Möbel abbauen, Behördengänge erledigen und vieles mehr: Ein Umzug kostet jede Menge Zeit und Nerven. Da wäre es doch praktisch, einen Tag Sonderurlaub zu nehmen – und viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie genau darauf ein Recht haben. Wertvolle Informationen über das Thema Sonderurlaub beim Zügeln haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Inhalt
- Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub pro Jahr
- Muss ich den freien Tag am eigentlichen Zügeltag beziehen?
- Sonderurlaub bei Umzug: Bekomme ich am freien Tag Lohn?
- Umzug trotz Arbeit? Wir übernehmen das für Sie!
- FAQs
Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub pro Jahr
In Artikel 329, Absatz 3 des Obligationenrechts steht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einmal im Jahr einen Tag Sonderurlaub für besondere Anlässe gewähren müssen – und zu diesen besonderen Anlässen zählen auch Umzüge. Wer in einen anderen Kanton zügelt, kann in Absprache mit dem Arbeitgeber sogar zwei freie Tage Sonderurlaub in Anspruch nehmen. Allerdings gilt: Nehmen Sie immer die entsprechenden Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag in den Blick und suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Chef oder der Personalabteilung, damit es mit dem Sonderurlaub klappt. Sprechen Sie bei dieser Gelegenheit auch über einen passenden Tag für den Sonderurlaub. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Sonderurlaub bei Umzug zwar nicht verweigern, einen bestimmten Tag jedoch schon. Etwa, weil an diesem Tag besonders viel zu tun ist oder weil bereits andere Mitarbeiter Urlaub angemeldet haben und er nicht auf Sie verzichten kann.
Muss ich den freien Tag am eigentlichen Zügeltag beziehen?
Sie müssen Ihren Sonderurlaub nicht zwingend am Zügeltag beziehen. Zügeln Sie zum Beispiel am Samstag, können Sie Ihren Sonderurlaub auch am Freitag davor oder am Montag danach nehmen – schliesslich ist auch die Zeit vor und nach einem Umzug mit grossem Arbeitsaufwand verbunden. Beispielsweise müssen Sie:
- Umzugskisten packen und beschriften
- nicht mehr benötigte Gegenstände aussortieren und entsorgen
- ggf. die neue Wohnung renovieren
- Papierkram erledigen (Ämter, Banken usw. über den Adresswechsel informieren etc.)
- eine gute Umzugsfirma finden und beauftragen
- Lieferungen entgegennehmen, zum Beispiel von neuen Möbeln
- in der neuen Wohnung Möbel aufbauen und Umzugskisten auspacken
Wichtig für Ihren Anspruch auf Sonderurlaub ist nur, dass Sie tatsächlich zügeln und den Umzug nicht als Vorwand angeben, um einen freien Tag zu erhalten. Auch der anstehende Umzug von Freunden oder nahen Verwandten rechtfertigt keinen Sonderurlaub.
Sonderurlaub bei Umzug: Bekomme ich am freien Tag Lohn?
Ob Sie für den freien Tag bezahlt werden, lässt sich pauschal nicht beantworten, denn es gibt keine einheitliche Regelung. Wurde Monatslohn vereinbart, ist zu erwarten, dass es sich um bezahlten Sonderurlaub handelt. Bei Stundenlohn wird die freie Zeit meist nur dann entlohnt, wenn dies vorab so vereinbart wurde. Auch hier gilt: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Übrigens: Ob Sie mit oder ohne eine Umzugsfirma zügeln, ist für Ihren Anspruch auf Sonderurlaub unerheblich. Auch dann, wenn Sie die gesamte Arbeit beim Umzug in die Hände einer professionellen Firma legen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen mindestens einen freien Tag gewähren – beispielsweise für die Überwachung der Umzugsarbeiten oder auch für wichtige Behördengänge.
Umzug trotz Arbeit? Wir übernehmen das für Sie!
Sonderurlaub bei Umzug ist eine gute Sache – allerdings lässt sich kein Umzug an nur einem Tag bewerkstelligen. Daher unser Tipp an Sie: Legen Sie Ihren Umzug in die professionellen Hände unserer Zügelfirma! Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Leistungen rund um Ihren Umzug – vom Packen Ihres Umzugsguts und die Demontage der Möbel über den sicheren Transport bis hin zur Endreinigung Ihrer alten Wohnung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell von unserem Expertenteam beraten!
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einem Umzug?
Sie haben einmal pro Jahr Anspruch auf einen freien Tag. Für den Umzug in einen anderen Kanton kann gegebenenfalls ein zweiter freier Tag gewährt werden. Gut zu wissen: Ihr Sonderurlaub muss nicht zwingend am Zügeltag stattfinden. Stattdessen kann es auch ein Tag kurz davor (zum Kisten packen) oder ein Tag kurz danach (für die Einrichtung der Wohnung, Behördengänge etc.) sein.
Wann muss ich meinem Arbeitgeber meine neue Adresse mitteilen?
Ihr Arbeitgeber muss rechtzeitig über Ihren neuen Wohnort informiert werden. Am besten teilen Sie ihm bereits vor dem Umzug mithilfe eines kurzen Schreibens mit, ab welchem Datum Sie an Ihrer neuen Adresse wohnhaft sind und wie diese lautet. Vergessen Sie auch nicht, andere wichtige Stellen über Ihren Umzug in Kenntnis zu setzen – beispielsweise die Bank oder die Versicherung.
Tag frei für Umzug – auch als Teilzeit-Angestellter?
Teilzeit-Angestellte haben bessere Chancen, private Angelegenheiten in ihrer Freizeit zu erledigen. Daher haben sie seltener Anspruch auf ausserordentliche Freitage. Grundsätzlich gilt jedoch auch hier, was im Arbeitsvertrag steht. Es schadet auch nicht, das persönliche Gespräch mit dem Chef zu suchen, um herauszufinden, welche Möglichkeiten es im Einzelfall gibt.
Darf der Chef den Sonderurlaub bei Umzug innerhalb der Kündigungsfrist verweigern?
Auch in einem gekündigten Arbeitsverhältnis, also während der Kündigungsfrist, besteht Anspruch auf Sonderurlaub. Der Arbeitgeber darf Ihnen dieses nicht verweigern – ob die freien Stunden oder Tage auch bezahlt werden, ist hingegen von der individuellen vertraglichen Regelung abhängig.
Ihr Team von UmzugsHaus