Sie planen einen Umzug und sind sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der sich ständig ändernden Regelungen unsicher was es zu beachten gilt? Sind Umzüge während der Corona-Pandemie überhaupt möglich oder sinnvoll? Gerne beantworten wir gemeinsam mit Ihnen diese wichtigen Fragen und haben in unserem Blogpost die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Inhalt:
Umzug trotz Corona – worauf muss ich achten?
Grundsätzlich ist das Zügeln während der Corona-Pandemie in der Schweiz erlaubt. Dabei gilt es jedoch einige Punkte zu beachten:
Distanz- und Hygienevorschriften: Ihre Gesundheit steht an erster Stelle. Darum haben wir unsere Hygiene-Maßnahmen während der Pandemie extrem verstärkt. Unsere Mitarbeiter tragen Masken und sind mit Desinfektionsmitteln ausgestattet.
Quarantäneregeln: Steigende Infektionszahlen haben dazu geführt, dass strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelten. Darum gilt es zu beachten, dass sich keiner der Umzugsteilnehmer in Quarantäne befindet, während der Umzug stattfindet. Erkunden Sie sich vorab über die aktuell geltenden Regelungen in der Schweiz, denn diese können sich laufend ändern.
Kontaktbeschränkungen: Trotz Einschränkungen ist es erlaubt, dass auch Privatpersonen beim Zügeln helfen. Auch hier gilt es zu beachten, dass aktuelle Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die aktuellen Informationen hierzu, können Sie beim Bundesamt für Gesundheit einsehen.
Einsatz von Umzugshelfern während Corona
Der Einsatz von privaten Umzugshelfern während der Corona-Pandemie ist – unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften – erlaubt. Jedoch sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass sich die geltenden Regelungen wie Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregelungen stetig ändern. Sind Sie an eine Frist gebunden und einer Ihrer Umzugshelfer wird durch das Gesundheitsamt kurzfristig unter Quarantäne gestellt, fällt Ihr Umzugshelfer aus.
Mit einem professionellen Umzugsunternehmen sind Sie hier auf der sicheren Seite. Wir stellen verlässlich Umzugshelfer zum vereinbarten Termin zur Verfügung und haben alle aktuell geltenden Corona-Regelungen im Blick. Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Erleben Sie einen stressfreien Umzug und einen reibungslosen Ablauf – auch und besonders während der Corona Pandemie.
Während Corona mit einem Umzugsunternehmen umziehen
Wir managen Ihren Umzug unter Einhaltung eines strengen Hygiene-Konzepts. Dabei halten wir uns strikt an die Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit. Gerne beraten wir Sie zum Ablauf Ihres Umzuges während Corona und unterstützen Sie von der Konzeption bis hin zur Durchführung. Ihre Gesundheit steht an erster Stelle!
Häufig gestellte Fragen
Umzug während Corona-Quarantäne – geht das?
Wurden Sie oder jemand in Ihrem Haushalt positiv auf das Corona-Virus getestet, muss sich die infizierte Person in Isolation begeben. Gleiches gilt, wenn Sie als Kontaktperson vom Gesundheitsamt in Quarantäne gestellt werden. In diesem Fall kann der Umzug leider nicht in Ihrer Anwesenheit stattfinden. Setzen Sie sich in diesem Fall schnell mit Ihrem Umzugsunternehmen in Verbindung und besprechen ob der Umzug verschoben werden soll, oder eigenständig vom Zügelteam übernommen wird.
Kann ich meinen Mietvertrag wegen Corona kündigen oder stornieren?
Rein rechtlich gesehen besteht kein Grund einen Mietvertrag coronabedingt zu kündigen, zu verkürzen oder zu verschieben. In der Praxis hingegen ist eine hohe gegenseitige Solidarität zu beobachten. Verträge, die aufgrund des Coronavirus nicht eingehalten werden können, werden oft im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst, verkürzt oder verschoben. Wir empfehlen Ihnen mit dem Mieter oder Vermieter Kontakt aufzunehmen, um die Situation persönlich zu besprechen.
Sind Wohnungsbesichtigungen während der Coronapandemie erlaubt?
Ja, grundsätzlich sind Wohnungsbesichtigungen während der Coronapandemie erlaubt. Vorausgesetzt ist die Einhaltung aller Hygiene- und Abstandregeln. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich vorab über aktuell geltende Kontaktbeschränkungen informieren. Liegt eine Quarantäneverordnung vor, ist eine Wohnungsbesichtigung nicht erlaubt.
Ich kann meine Wohnung nicht rechtzeitig vor dem Umzug reinigen – was tun?
Sie können Ihre Wohnung wegen Corona-Erkrankung oder der fehlenden Hilfe von Verwandten und Bekannten nicht rechtzeitig reinigen? Kein Problem! Auch darum kümmern wir uns und stellen Ihnen ein professionelles Reinigungsteam zur Verfügung, damit Sie Ihre Wohnung termingerecht übergeben können. Die Abwicklung erfolgt mit Abnahmegarantie vor Ort.
Ich bin an Corona erkrankt und kann nicht ausziehen – was tun?
Lassen Sie sich nach Möglichkeit ein ärztliches Attest ausstellen und teilen Sie dem Vermieter umgehend Ihren Zustand mit. Appellieren Sie an die Kulanz der Vermieterschaft und bitten um Fristverlängerung. Als professionelles Umzugsunternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und wickeln Ihren Umzug ab. Wir kümmern uns nicht nur um die Planung und die Abwicklung, sondern stellen Ihnen neben einem Ein- und Auspackservice auch ein professionelles Reinigungsteam zur Verfügung.
Umzug ins Ausland während Corona?
Internationale Umzüge sind derzeit aufgrund der individuellen Corona-Regelungen zu Eindämmung der Pandemie, sowie zum Teil strenger Ein- und Ausreisebestimmungen schwierig. Wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen, achten Sie auf die entsprechenden Regelungen im Zielland, da es europaweit keine einheitlichen Regelungen gibt. Beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit können Sie sich über die Reisebestimmungen der europäischen Länder informieren.
Wie ist die Entwicklung der Mietpreise während Corona?
Trotz Coronakrise bewegen sich die Schweizer Angebotsmieten derzeit weiter nach oben. Im Rückblick auf die letzten Jahre gesehen, unterliegt die Mietentwicklung in der Schweiz insgesamt eher einem schwachen Anstieg. Gerade in den ländlichen Kantonen und Gemeinden kämpft man mit Leerständen. Die Stadtmieten bleiben nach wie vor vom Virus unbeeindruckt. Die hohen Angebotsmieten machen sich insbesondere in den Kartonen Genf, Jura und Uri bemerkbar. Bei einem Umzug nach Zürich oder Genf darf man mit einer auffallend robusten Mietpreisentwicklung rechnen.
Ihr Team von UmzugsHaus