Die Digitalisierung des Alltags kommt nach und nach endlich auch in den Verwaltungen an. So ist es in zahlreichen Städten und Gemeinden der Schweiz mittlerweile möglich, eine Adressänderung auf Grund eines Umzugs auf elektronischem Wege vorzunehmen. Das Projekt nennt sich eUmzugCH. Unser Beitrag beantwortet alle wichtigen Fragen zu diesem Thema, damit Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz melden können, ohne sich an einen Schalter begeben zu müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Was genau ist eUmzugCH?
- Welche Personen können sich über das System an- und abmelden?
- Was benötigen Sie, um sich über eUmzugCH an- und abzumelden?
- Wie erfolgt die Bezahlung?
- Funktioniert eine Abmeldung ins Ausland über eUmzugCH?
- Funktioniert eine Anmeldung aus dem Ausland via eUmzugCH?
- Welche Regeln gelten für ausländische Staatsangehörige?
- Wie wird der E-Umzug in Zürich gehandhabt?
- Zusätzliche Möglichkeiten in Zürich
Was genau ist eUmzugCH?
In der Schweiz müssen Sie sich nach einem Umzug in der Regel gemäss Art. 11 RHG nach 14 Tagen ummelden und ihre neue Adresse bekanntgeben. Mit dem elektronischen Dienst eUmzugCH können Sie der persönlichen Meldepflicht bequem nachkommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend und führt auch nicht zu erhöhten Kosten im Vergleich zu einem Schaltergang. Detaillierte Antworten zu offenen Fragen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten Ihres bisherigen Wohnorts.
Welche Personen können sich über das System an- und abmelden?
Wenn Sie den E-Umzug nutzen möchten, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Eine eigenständige Ummeldung müssen auch volljährige Kinder durchführen, wenn sie mit einem oder beiden Elternteilen in einem gemeinsamen Haushalt leben und mitzügeln. Für Personen mit einem sogenannten Wochenaufenthalt zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken steht der Dienst allerdings nicht zur Verfügung.
Was benötigen Sie, um sich über eUmzugCH an- und abzumelden?
Wie beim Gang zu einem Schalter der Einwohnerdienste benötigen Sie einige Unterlagen, um Ihren E-Umzug von daheim aus durchzuführen. Dazu zählen:
- Angaben zur Person auf der Meldebestätigung, Reisepass, Identitätskarte oder Schriftenempfangsschein
- Ihre Sozialversicherungsnummer (die 13-stellige AHV-Nummer, die Sie auch auf Ihrer Krankenversicherungskarte finden)
- eventuell eine Kreditkarte, um fällige Gebühren zu bezahlen (VISA, MasterCard, PostFinance Card oder Twint)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
Während des Eingabeprozesses kann es erforderlich werden, dass Sie Dokumente elektronisch einreichen müssen. Sie können diese entweder scannen oder ein Foto in guter Qualität mit Ihrem Smartphone machen. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie jeweils die Vorder- und Rückseite der Dokumente ablichten und einreichen.
Ausländische Staatsangehörige benötigen neben ihrem Reisepass bzw. der Identitätskarte noch ihren Ausländerausweis.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt über den Online-Service der Post AG und der PostFinance. Dabei werden die für die Abwicklung eingegebenen Daten ausschliesslich für diesen Zweck verwendet.
Funktioniert eine Abmeldung ins Ausland über eUmzugCH?
Falls Sie planen, aus der Schweiz ins Ausland zu ziehen, können Sie eUmzugCH nicht nutzen, sondern müssen die Ummeldung an einem Schalter der Einwohnerdienste vornehmen.
Funktioniert eine Anmeldung aus dem Ausland via eUmzugCH?
Als Auslandsschweizerin oder Auslandsschweizer müssen Sie sich bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung abmelden, wenn Sie in die Schweiz zurückkehren möchten. Dies ist jedoch nicht mit eUmzugCH möglich. Über die Möglichkeiten der Anmeldung am Zielort informieren Sie sich am besten auf der Homepage der zukünftigen Gemeinde.
Welche Regeln gelten für ausländische Staatsangehörige?
Eine persönliche Anmeldung ist auch für Ausländerinnen und Ausländern erforderlich, die neu in die Schweiz ziehen. Ausführlichere Informationen über einen Zuzug aus dem Ausland finden Sie hier www.ch.ch/de/umzug-in-die-schweiz/. Beachten Sie bitte auch, dass nicht alle Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Staatsangehörige für den E-Umzug zugelassen sind. Mehr Details dazu erhalten Sie nach der Wahl des Kantons, in den Sie ziehen möchten.
Wie wird der E-Umzug in Zürich gehandhabt?
Wenn Sie mit dem UmzugsHaus in unserem Einzugsgebiet innerhalb von Zürich zügeln möchten, gelten im Wesentlichen dieselben Regeln, allerdings mit einigen Abweichungen oder zusätzlichen Anforderungen.
Beim E-Umzug der Stadt Zürich können Sie nur eine Adressänderung innerhalb des Stadtgebietes angeben, und zwar müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug tun. Vor dem Zügeln ist eine Ummeldung frühestens 30 Tage vorher möglich. Konkret ausgedrückt: Sie müssen bereits in der Stadt Zürich angemeldet sein.
Für die Ummeldung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- die Meldebestätigung, den Schriftenempfangsschein oder eine Wochenaufenthaltsbewilligung
- den Mietvertrag für die neue Wohnung
- eine Kreditkarte oder TWINT (dies brauchen Sie für den Bezug einer provisorischen Parkkarte und als ausländische Person mit einem Ausländerausweis, wobei die anfallenden Gebühren je nach Bewilligungsart verschieden sein können)
Zusätzliche Möglichkeiten in Zürich
Bei der elektronischen Ummeldung können Sie in Zürich weitere Familienmitglieder angeben, beispielsweise Ehepartner und -partnerinnen, eingetragene Partner und Partnerinnen sowie minderjährige Kinder, die bei Ihnen im Haushalt leben. Auch eine Angabe der neuen Adresse beim Strassenverkehrsamt und beim Energieversorger ewz ist auf diesem Wege möglich.
Ihr Team von UmzugsHaus