Das Zügeln von einer Wohnung in eine neue ist naturgemäss mit viel Zeitaufwand und Arbeit verbunden. Sie müssen sich bei vielen Institutionen ab- und wieder anmelden, Ihren Hausrat ein- und auspacken, eventuell Helferinnen und Helfer sowie einen Transporter organisieren und vieles mehr.
Ein wichtiger Punkt, den wir mit diesem Beitrag beleuchten wollen, ist die sorgfältige Dokumentation beim Umzug, die Sie sowohl bei der Wohnungsübergabe an den alten Vermieter, als auch bei der Übernahme der neuen Wohnung mit dem zukünftigen Vermieter durchführen sollten. Dadurch können Sie sich eventuell später auftretenden Ärger und unnötige Kosten ersparen.
Inhaltsverzeichnis
- Nichts vergessen mit der Checkliste
- Ist es sinnvoll, Zählerstände zu notieren?
- Muss ich eventuelle Beschädigungen dokumentieren?
- Sollte ich Einbauten und andere Veränderungen schriftlich festhalten?
- Gibt es Fristen für eine Dokumentation?
- Haben Sie noch Fragen zur Dokumentation beim Umzug?
Nichts vergessen mit der Checkliste
Manche Schritte, die bei einem Umzug erforderlich sind, lassen sich bereits einige Wochen und Tage vor dem eigentlichen Zügeltag erledigen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Checkliste für den Umzug.
Erstellen Sie zusammen mit der jeweiligen Vermieterschaft ein Abgabe- und ein Übernahmeprotokoll, das von beiden Parteien abschliessend unterschrieben und damit genehmigt wird. Lesen Sie sich die Protokolle sorgfältig durch und unterschreiben Sie nur Aussagen, die auch tatsächlich zutreffen. Worum es genau geht, möchten wir in den folgenden Abschnitten genauer erläutern.
Ist es sinnvoll, Zählerstände zu notieren?
Auf jeden Fall. Kontrollieren Sie am Umzugstag sämtliche Zählerstände für Strom, Gas, Wasser, Heizung etc. in beiden Wohnungen und schreiben Sie sich die Zahlen auf. Sollte der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, ziehen Sie einen Zeugen oder eine Zeugin hinzu, der oder die Ihre Angaben im Zweifelsfall bestätigen kann. Es macht auch Sinn, die jeweiligen Zähler zu fotografieren, um zusätzliche Belege zu haben.
Muss ich eventuelle Beschädigungen dokumentieren?
Beschädigungen können in der Regel nur richtig gesehen und eingeschätzt werden, wenn eine Wohnung vollständig leer geräumt ist. Manche Schäden entstehen vielleicht auch erst beim Aus- bzw. Einräumen. Der Zeitrahmen dafür ist am Umzugstag sehr eng gesteckt. Im Grunde müssen Sie die alte Wohnung auf Schäden kontrollieren, wenn sämtliches Umzugsgut verladen ist, und die neue Wohnung, bevor Sie anfangen, Kartons und Möbel hineintragen. Wenn beim Entladen und Hineintragen in die neue Wohnung Schäden entstehen – das kann auch im Treppenhaus oder im Keller sein – sollten Sie Ihrem Vermieter unverzüglich Bescheid geben. Dies kann auch mit Fotos untermauert werden.
Sollte ich Einbauten und andere Veränderungen schriftlich festhalten?
Falls Sie in der Zeit Ihres Aufenthalts in der alten Wohnung selbst Einbauten oder sonstige Veränderungen vorgenommen haben, sollten Sie darüber Notizen und Fotos machen. Am besten erledigen Sie dies bereits einige Zeit vor dem Zügeltag und besprechen mit der Vermieterschaft und eventuell mit Ihren Nachmietern, ob Sie Einbauten entfernen müssen oder ob sie verbleiben können. Wenn Sie bauliche Veränderungen zu spät mitteilen und diese dann – weil nicht gewünscht – beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen müssen, laden Sie sich unnötigen Aufwand und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch Mehrkosten auf die Schultern.
Gibt es Fristen für eine Dokumentation?
Für die in diesem Beitrag aufgeführte Dokumentation beim Umzug gibt es keine speziellen Fristen und auch keine entsprechenden Formulare. Sie können allenfalls selbst eine Checkliste dafür anfertigen und diese mit der Vermieterschaft besprechen und unterschreiben. Beachten Sie jedoch, dass Sie für Institutionen wie Einwohnermeldeamt, Führerscheinstelle u.ä. vorgegebene Fristen vor oder nach dem Zügeltag einhalten müssen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls in der oben erwähnten Checkliste auf unserer Homepage.
Haben Sie noch Fragen zur Dokumentation beim Umzug?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen ausführliche Hinweise geben, was alles zu bedenken ist oder wie Sie mit dem Erfassen von Schäden oder Einbauten am besten umgehen.
Falls Sie uns mit Ihrem Umzug beauftragen, können wir Sie direkt vor Ort in der alten und neuen Wohnung beraten und auf Wunsch auch als Zeugen für eine ordentliche Dokumentation dienen.
Das Team von Umzugshaus steht Ihnen gerne für Ihren Umzug in Zürich, sowie vielen umliegenden Kantonen zur Verfügung.
Ihr Team von UmzugsHaus